Expertisen und Gutachten

VORSORGLICHE BEWEISAUFNAHME
Oft ist eine rasche vorsorgliche Beweisaufnahme eine entscheidende Grundlage und unentbehrlich für künftige Prozesse in der Schadensbeurteilung und für spätere Gerichtsverfahren. Der Experte hält dabei die wesentlichen und später nicht oder nur noch schwer erkennbaren Mängel in einem Protokoll und mit Bildern fest. Dem Auftraggeber wird damit die zurzeit in Ausführung stehende Arbeit mit den evtl. bereits erkennbaren Mängeln aufgezeigt, womit er seine Beanstandungen beweisen kann.

EXPERTENBERICHTE
Der Experte erstellt für seinen Auftraggeber einen Expertenbericht über die bemängelte Arbeit eines Bauwerkes oder Bauteiles. Dabei werden sowohl die zurzeit gültigen Normenwerke für Bauarbeiten sowie die vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt. Der Auftraggeber übernimmt die dafür entstehenden Kosten für diesen Bericht.

PARTEIGUTACHTEN
Das Parteigutachten ist, wie es der Name sagt, ein durch eine Partei angestrengtes Gutachten. Ein solches Gutachten kann für spätere weiterführende Gerichtsprozesse nicht mehr verwendet werden. Wobei die Beweiskraft begrenzt ist, da das Gutachten nicht richterlich angeordnet worden ist. Dieses Gutachten eignet sich in der Regel für eine aussergerichtliche Einigung in einer Streitangelegenheit zweier Parteien und ist durch den Auftraggeber vorzufinanzieren. Das Parteigutachten bildet eine gute Ausgangslage für eine einvernehmliche Lösung.

GERICHTSEXPERTE
Der Experte wird vom Gericht, nach Anerkennung durch alle beteiligten Parteien, bestellt und bezahlt. Die von beiden Parteien eingereichten Fragen in einer Streitsache werden dem Experten durch das Gericht zur Beantwortung vorgelegt. Der Experte erstellt eine Gerichtsexpertise und beantwortet die ihm gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen sachlich und nach dem aktuellen Stand der Technik.